Mittelschule Rednitzhembach

SCHULABSCHLĂœSSE

AbschlĂ¼sse der Mittelschule in Bayern

Quelle: https://www.km.bayern.de 

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule* Dieser Abschluss wird an SchĂ¼lerinnen und SchĂ¼ler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule erhält, wer die neunte Klasse der Mittelschule bestanden hat.

Dies ist der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser aufweist und nicht mehr als dreimal die Note FĂ¼nf enthält (die Note Sechs zählt dabei wie zweimal FĂ¼nf). 


Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse* oder der Ăœbergangsklasse (sprachentlastet)* SchĂ¼lerinnen und SchĂ¼ler, die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder Ăœbergangsklasse besuchen, haben die Möglichkeit, den erfolgreichen Abschluss der Mittelschule mit dem Bestehen einer theorieentlasteten AbschlussprĂ¼fung zu erlangen.

Die AbschlussprĂ¼fung ist bestanden, wenn die Durchschnittsnote 4,0 oder besser ist. 


Qualifizierender Abschluss der Mittelschule* Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung, der sich SchĂ¼lerinnen und SchĂ¼ler in Jahrgangsstufe 9 zusätzlich unterziehen können. Dabei mĂ¼ssen sie sich am Ende der neunten Klasse in bestimmten Fächern eine besondere PrĂ¼fung (schriftlich, praktisch und mĂ¼ndlich) ablegen.

Wer bei der Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0 erreicht, erhält das Zeugnis Ă¼ber den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule. Die Teilnahme ist freiwillig.


Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule* Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule verleiht u. a. die Berechtigung, weiterfĂ¼hrende Schulen, z. B. die Fachoberschule, zu besuchen – und ist damit gegenĂ¼ber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.

An der Mittelschule gibt es mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen:

• Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen AbschlussprĂ¼fung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung.

• Besonders leistungsstarke SchĂ¼lerinnen und SchĂ¼ler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen („9+2-Modell“).

• Mit abgeschlossener Berufsausbildung können MittelschĂ¼ler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben: 

1. Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi)*.
Voraussetzungen fĂ¼r den Quabi sind der qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali), Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser und der Nachweis Ă¼ber mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fĂ¼nfjährigen Unterrichts entsprechen; Absolventinnen und Absolventen, welche die Berufsschule vor dem 01.08.2011 abgeschlossen haben, kann der mittlere Schulabschluss nur nach der bis dahin geltenden Regelung mit dem Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 2,5 oder besser und dem Nachweis Ă¼ber mindestens befriedigender (= Note 3) Englischkenntnisse, die dem Leistungsstand eines fĂ¼nfjährigen Unterrichts entsprechen, verliehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere erbracht werden durch die Englischnote im Zeugnis Ă¼ber den erfolgreichen oder den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule oder durch die Englischnote im Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern Englisch Pflichtfach ist. Das Zeugnis Ă¼ber den Quabi wird von der Mittelschule ausgestellt, an der der Quali erworben wurde.

2. Ăœber die Berufsschule oder Ă¼ber eine mindestens zweijährige Berufsfachschule (siehe dort). 


AbschlĂ¼sse fĂ¼r externe Bewerber*
Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen

• die PrĂ¼fungen zum erfolgreichen Abschluss der Mittelschule,*
• die besonderen Leistungsfeststellungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule* sowie
• die PrĂ¼fungen zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule

als andere (sog. externe) Bewerberinnen und Bewerber ablegen. Beim erfolgreichen Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafĂ¼r an der zuständige Mittelschule anmelden. Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafĂ¼r bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule anmelden. Beim mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber dafĂ¼r bis spätestens 1. März an der zuständigen Mittelschule, die eine Jahrgangsstufe 10 fĂ¼hrt, anmelden. 


* Diese AbschlĂ¼sse können an der Mittelschule Rednitzhembach erworben werden

Cookie Consent mit Real Cookie Banner