Eltern, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit ihre Kinder nach dem Vormittagsunterricht nicht selbst betreuen können, profitieren vom Ganztagsangebot an der Mittelschule Rednitzhembach. Seit 2010 sind hierfür Mitarbeiter*innen des Diakonischen Werkes Südfranken e.V. in der Betreuung der Offenen Ganztagsschule tätig. Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule und bei Bedarf die Vermittlung an eine Kollegin im Bereich der Jugendsozialarbeit an Schulen wird in der pädagogischen Begleitung der Kinder und Jugendlichen als hilfreich erlebt.
Schüler*innen im Ganztag nehmen in der Mittagspause unter Aufsicht des Betreuungspersonals gemeinsam ihr Mittagessen ein und verbringen die Mittagspause im Pausenhof oder in den Räumlichkeiten der Schule. Während der einstündigen Hausaufgabenzeit werden die Schüler*innen beaufsichtigt und zu einem konzentrierten und zügigen Arbeitsverhalten angeleitet. Anschließend regen die Betreuungskräfte, unter Beachtung der Interessen der jungen Menschen, in der Freizeitphase, die bis 15.30 Uhr dauert, zu altersgemäßen und sinnvollen Freizeitbeschäftigungen an.
In unserer Schulmensa gibt es die Möglichkeit, eine warme und ausgewogene Mahlzeit zum Preis von 4,30 Euro pro Portion zu erwerben. Für einige Familien stellt dies jedoch eine finanzielle Belastung dar, weshalb das Angebot oftmals nicht wahrgenommen wird. Durch den Sozialfond „Essen für alle“, welcher durch die Jugendsozialarbeit an der Mittelschule Rednitzhembach verwaltet wird, gibt es die Möglichkeit eine Bezuschussung für das tägliche Schulmittagessen zu erhalten. Auch über das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann eine Unterstützungsleistung beantragt werden. Familien müssten nach Genehmigung des Antrages nun keinen Eigenbetrag mehr für die Mahlzeiten bezahlen. Falls Sie sich über die Beantragung informieren möchten, so setzen Sie sich mit der Jugendsozialarbeit an unserer Schule in Verbindung. Die Beratung ist selbstverständlich kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.